Die Rechtsanwälte Bergmann, Morbitzer und Dr. Hüttl sind zugelassen
beim Amts- und Landgericht Hannover.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit der Prozessvertretung bei
sämtlichen Amts- und Landgerichten in Deutschland.
Rechtsanwalt Dr. Hüttl ist weiterhin vertretungsberechtigt vor dem
Bundesgerichtshof für Strafsachen sowie dem Bundessozialgericht.
Die uns angetragenen Mandate werden innerhalb der Kanzlei dem
jeweiligen Sachbearbeiter des entsprechenden Referats zugeordnet.
Hierdurch wird gewährleistet, dass Ihr jeweiliges Problem durch forensisch
erfahrene und in der Sache mit dem notwendigen Fachwissen ausgestattete
Spezialisten gelöst wird. Auf besondere Mandatsbeziehungen und Vertretungswünsche wird jedoch selbstverständlich Rücksicht genommen.