Durch die Beauftragung eines Fachanwalts in dem jeweiligen Rechtsgebiet wird gewährleistet, dass sich ein Rechtsanwalt Ihres Problems annimmt, der seine besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse gegenüber der Rechtsanwaltskammer durch die Teilnahme an Fortbildungskursen, die Durchführung von einer gewissen Anzahl von Gerichtsverfahren sowie die erfolgreiche Ableistung von schriftlichen Prüfungen, nachgewiesen hat. Die Aufrechterhaltung der Spezialkenntnisse muss gegenüber der Rechtsanwaltskammer durch die jährliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen werden. Die sofortige Bearbeitung der angetragenen Mandate ist für uns dabei ebenso selbstverständlich wie die erfolgs- und ergebnisorientierte Interessenvertretung.