Rechtsanwalt hannover
Herr Rechtsanwalt Bergmann ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht vorrangig in seinen Spezialgebieten tätig. Der Arbeitsbereich des Fachanwalts für Arbeitsrecht umfasst insbesondere die rechtsanwaltliche Tätigkeit im Bereich von Kündigungen, Arbeitszeugnissen, Lohn- und Gehaltsforderungen, Urlaub, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen.

Im Arbeitsleben ergeben sich zahlreiche rechtliche Fragen. Was ist bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten? Wie setze ich mich gegen eine Kündigung zur Wehr? Wie muss ein Arbeitszeugnis aussehen? Wie ist Lohn und Gehalt zu berechnen? Steht mir noch Urlaub zu? Welche Betriebsvereinbarungen können abgeschlossen werden? Wie sind Tarifverträge auszulegen?

Bei allen diesen Fragen sind Sie gut beraten, die Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Bergmann, der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist, hilft Ihnen gerne.

Der Arbeitsbereich des Fachanwalts für Familienrecht umfasst insbesondere, Ehescheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten, Umgangsrechtstreitigkeiten, Fragen des Unterhalts, der Ehewohnung und des Zugewinnausgleichs.

Nach der Trennung von Ihrem Ehegatten, bzw. Lebenspartner/Lebenspartnerin ergeben sich zahlreiche rechtliche Fragen. Wann kann die Ehe geschieden werden? Wer erhält das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder? Wie hoch ist der Kindesunterhalt und der Ehegattenunterhalt? Wer darf die gemeinsame Ehewohnung, bzw. das gemeinsame Haus nutzen? Wie ist das Vermögen zu teilen? (sog. Zugewinnausgleich)

Bei allen diesen Fragen sind Sie gut beraten, die Hilfe eines Fachanwalts für Familienrecht in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Bergmann, der Fachanwalt für Familienrecht ist, hilft Ihnen gerne.

Rechtsanwalt Bergmann

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