
Als Strafverteidiger berät, vertritt und verteidigt Dr. Hüttl Mandanten von der Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens über das Zwischen- und Hauptverfahren. Dr. Hüttl übernimmt die Verteidigung in der Hauptverhandlung vor den Amts- Schöffen- und Landgerichten, in Berufungsverfahren bis hin zur Revision vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Selbstverständlich vertritt Herr Dr. Hüttl Mandanten auch in sämtlichen strafrechtlichen Nebengebieten, wie z. B. dem Strafvollstreckungs- und Haftrecht. Mandate für Geschädigte und durch eine Straftat Verletzte werden im Nebenklageverfahren ebenfalls kompetent beraten und vertreten.
Ein besonderes Tätigkeitsfeld liegt in der Verteidigung in Strafsachen mit einem sozialrechtlichen Bezug. Dies sind z. B. Strafverfahren bei Vorwürfen des Betruges zu Lasten von Sozialversicherung- und Sozialhilfeträgern. Betrugsverfahren zu Lasten des Studentenwerkes (BAföG-Betrug). Weiterhin Verfahren wegen dem Vorwurf des Nichtabführens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 266a StGB.
In dem Rechtsgebiet des Sozialrechts bearbeitet Herr Dr. Hüttl Fälle im Krankenversicherungsrecht, Unfallversicherungsrecht, Pflegeversicherungsrecht, Rentenversicherungrecht sowie im Recht der Arbeitslosenversicherung. Die Bandbreite der Interessenvertretung reicht hierbei von der Beratung vor Stellung eines Leistungsantrages über die Durchführung des Verwaltungs- und Widerspruchsverfahrens, der Vertretung im Sozialgerichtsverfahren bis hin zur Revision vor dem Bundessozialgericht.
