
Das Sozialrecht dient der Erfüllung der sozialen Sicherung.
Es unterteilt sich in die Bereiche der Sozialversicherung,
Sozialversorgung und Sozialfürsorge.
Sozialrecht ist seit jeher die Domäne des Praktikers und Spezialisten.
Das Sozialrecht bezeichnet dabei dasjenige Gebiet des Rechts, welches Sozialleistungen
zum Gegenstand hat. Als Fachanwalt für Sozialrecht ist Herr Dr. Hüttl vorrangig im Bereich
des Krankenversicherungs-, Arbeitslosenversicherungs,- Pflegeversicherungs- und
Rentenversicherungsrechts tätig.
