
Sozialversicherungsrecht umfasst die eigenständigen Gebiete des Kranken,- Arbeitslosen-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherungsrechts.
Das Sozialversicherungsrecht wird in den verschiedenen Sozialgesetzbüchern (SGB) normiert.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem
Sozialversicherungsrecht wird der Rechtsstreit vor den Sozialgerichten geführt. Herr Dr. Hüttl ist als Fachanwalt für Sozialrecht
in sämtlichen Bereichen des Sozialversicherungsrechts tätig.
