Als Verteidiger ist Herr Dr. Hüttl im gesamten Verlauf des Strafverfahrens tätig.
Bereits im Ermittlungsverfahren kann der Beschuldigte, auch schon vor seiner Vernehmung,
einen von ihm zu wählenden Verteidiger, befragen. Der Verteidiger steht dem Beschuldigten,
Angeschuldigten und Angeklagten während der gesamten Dauer
des Verfahrens zur Seite. Herr Dr. Hüttl ist als Fachanwalt
für Strafrecht vorrangig als Verteidiger in Strafverfahren tätig.